Unter einem Instandsetzungsprogramm versteht man die wirtschaftlich sinnvolle Kombination von, am unmittelbaren Bedarf ausgerichteten Maßnahmebündeln, deren Durchführung unvermeidlich ist. Geschiet dies nicht, verspätet - oder lediglich in reduziertem Umfang - droht der Funktionsverlust der instandzusetzenden Bauteile.
Im schlimmsten Fall kann es durch unkalkulierbare Folgeschäden zu Substanzverlusten für ganze Gebäudeteile kommen. Handelt es sich zusätzlich um sicherheitsrelevante Bauteile (Balkongeländer, Fahrstühle, Treppenanlagen, etc.) drohen Gefahren für Leib und Leben, Regressforderungen, Schadensersatzansprüche (z.B. bei Mietbeständen).