Der Instandhaltungsbegriff ist nach DIN 31051: „Grundlagen der Instandhaltung“ fest definiert. Heruntergebrochen auf den Anwenderkontext soll die laufende Instandhaltung die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Betrachtungsgegenstandes (Gebäude, Maschinen, Pflege-, Wartungs- und Inspektionsprozesse) während der Nutzungs- oder Beauftragungsdauer sicherstellen.
Ziel ist die Gewährleistung der Ausfall- und Betriebssicherheit auf der Ebene Bauteil (z.B. verlässliche Funktion der Heizung) und Gebäude (z.B. dauerhafte Nutzbarkeit als Wohngebäude durch Beseitigung gesundheitsgefährdender Einflüsse > Schimmel, etc.)